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   BVerwG, 12.05.1987 - 2 C 21.86   

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https://dejure.org/1987,13102
BVerwG, 12.05.1987 - 2 C 21.86 (https://dejure.org/1987,13102)
BVerwG, Entscheidung vom 12.05.1987 - 2 C 21.86 (https://dejure.org/1987,13102)
BVerwG, Entscheidung vom 12. Mai 1987 - 2 C 21.86 (https://dejure.org/1987,13102)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Akademischen Räte - Oberräte - Direktoren - Wissenschaftliche Mitarbeiter - Überleitung in Besoldungsordnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 04.02.1981 - 2 BvR 570/76

    Verfassungswidrigkeit der Überleitung herausgehobener Richterämter in das neue

    Auszug aus BVerwG, 12.05.1987 - 2 C 21.86
    Es gibt keinen hergebrachten Grundsatz des Berufsbeamtentums, der den Beamten den einmal erworbenen Anspruch auf eine summenmäßig bestimmte Besoldung gibt (BVerfGE 8, 1 ; 56, 146 [BVerfG 28.01.1981 - 1 BvR 650/80]).

    Zu diesem Bemessungsmerkmal gehört im Falle anderweitiger Ämterbewertung auch die Berücksichtigung der dem Beamten auf Grund seiner persönlichen Eignung und fachlichen Leistung früher verliehenen höherwertigen statusrechtlichen Position (vgl. BVerfGE 56, 146).

  • BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvR 1/52

    Teuerungszulage

    Auszug aus BVerwG, 12.05.1987 - 2 C 21.86
    Es gibt keinen hergebrachten Grundsatz des Berufsbeamtentums, der den Beamten den einmal erworbenen Anspruch auf eine summenmäßig bestimmte Besoldung gibt (BVerfGE 8, 1 ; 56, 146 [BVerfG 28.01.1981 - 1 BvR 650/80]).
  • BVerfG, 28.01.1991 - 1 BvR 650/80

    Verfasungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Prozeßkostenhilfe

    Auszug aus BVerwG, 12.05.1987 - 2 C 21.86
    Es gibt keinen hergebrachten Grundsatz des Berufsbeamtentums, der den Beamten den einmal erworbenen Anspruch auf eine summenmäßig bestimmte Besoldung gibt (BVerfGE 8, 1 ; 56, 146 [BVerfG 28.01.1981 - 1 BvR 650/80]).
  • VG Hannover, 09.02.1995 - 6 A 205/92

    Menschenwürdeverletzung durch Austrahlung einer Fernsehsendung

    Statthaft ist die Anfechtungsklage ohnehin bereits deswegen, weil die Beklagte die streitbefangene Beanstandung in die Form eines Verwaltungsakts gekleidet hat (vgl. BVerwG, Urt. v. 26.06.1987 - 2 C 21.86 -, BayVBl. 1988, S. 56).
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